Bist Du in deinem normalen Alltag der- oder diejenige, die den Haushalt schmeißt, steht man mit gebrochenem Arm vor großen Herausforderungen. Ob Kinderbetreuung, Einkäufe oder Staubsaugen – Alles ist mit gebrochenem und eingegipstem Arm nicht – oder nur sehr schwer – möglich. In einem solchen Fall hat man als Versicherter der gesetzlichen Krankenkasse das Recht auf eine sogenannte Haushaltshilfe. Wesentliche Voraussetzungen für Anspruch auf eine solche Hilfe sind, dass:
Treffen diese Voraussetzungen zu, bist Du berechtigt eine Haushaltshilfe zu beantragen. Dabei darfst Du selbst entscheiden, ob Du Dir von einer professionellen Kraft helfen lassen möchtest, oder Verwandte bzw. Freunde diese Aufgabe übernehmen. Im letzten Fall erhalten diese dann eine entsprechende Vergütung von der Krankenkasse (zwischen 5 EUR und 9,50 EUR pro Stunde). Bei einem gebrochenen Arm bzw. Hand wird die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in der Regel auf höchstens vier Wochen begrenzt. Anschließend wird je nach Bedarf neu bewertet, ob eine Haushaltshilfe weiter erforderlich ist. Man selbst trägt einen Eigenanteil von 10% der Kosten, jedoch höchstens 10 EUR pro Tag und mindestens 5 EUR pro Tag.