Bekomme ich Gehalt, Verletztengeld, Krankengeld?​

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Gehalt: Während der ersten 6 Wochen der Krankschreibung ist dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet dein normales Gehalt weiter zu zahlen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder einen Freizeitunfall handelt. Nur unter folgenden zwei Bedingungen ist der*die Arbeitgeber*in von dieser Pflicht entbunden:

  1. Du befindest Dich in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses
  2. Du hast die Krankheit/Verletzung primär selbst verschuldet (beispielsweise Autounfall unter Rauschmittel-/Alkoholeinfluss)

Verletztengeld – bei Arbeitsunfällen: Bist Du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig, zahlt im Falle eines Arbeitsunfalls die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung ab der 7. Woche das sogenannte Verletztengeld. Dieses beträgt 80% deines Bruttoeinkommens. Das Geld wird zwar letztlich von der Krankenkasse ausgezahlt, stammt aber von der Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung. Auch Schüler*innnen und Studenten*innen haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls einer bezahlten (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung nachgegangen sind.

Krankengeld – bei Freizeitunfällen: Hast Du Dir während der Freizeit den Arm gebrochen, erhälst Du Krankengeld, wenn du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig bist. Das Krankengeld beträgt 70% des (letzten) Bruttoeinkommen und maximal 90% des Nettoeinkommens. Anspruch auf den Bezug von Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen übrigens auch dann, wenn sie ein erkranktes Kind (unter 12 Jahre) betreuen müssen.

Sowohl Verletzten- als auch Krankengeld werden über maximal 78 Wochen für eine Krankheit/Verletzung ausgezahlt. Eine Übersicht welches Geld zu welcher Zeit der Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird, findest Du in dieser Tabelle:

Arbeits- und Wegeunfall
(erste 6 Wochen)
Arbeits- und Wegeunfall
(7. – 78. Woche)
Freizeitunfall (erste 6 Wochen)Freizeitunfall (7. – 78. Woche)
Schüler/StudentNormales Gehalt (sofern sie bez. Tätigkeit haben)Verletztengeld (sofern sie bez. Tätigkeit haben)Normales Gehalt (sofern sie bez. Tätigkeit haben)Kein Anspruch auf Krankengeld
ArbeitnehmerNormales GehaltVerletztengeldNormales GehaltKrankengeld
Arbeitssuchender–           Normales ArbeitslosengeldKrankengeld
SelbständigerAbh. vom freiwilligen VersicherungsstatusAbh. vom freiwilligen VersicherungsstatusAbh. vom freiwilligen VersicherungsstatusAbh. vom freiwilligen Versicherungsstatus
RentnerNormale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche LeistungenNormale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche LeistungenNormale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche LeistungenNormale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche Leistungen

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