Gehalt: Während der ersten 6 Wochen der Krankschreibung ist dein*e Arbeitgeber*in verpflichtet dein normales Gehalt weiter zu zahlen. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeits- oder einen Freizeitunfall handelt. Nur unter folgenden zwei Bedingungen ist der*die Arbeitgeber*in von dieser Pflicht entbunden:
Verletztengeld – bei Arbeitsunfällen: Bist Du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig, zahlt im Falle eines Arbeitsunfalls die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung ab der 7. Woche das sogenannte Verletztengeld. Dieses beträgt 80% deines Bruttoeinkommens. Das Geld wird zwar letztlich von der Krankenkasse ausgezahlt, stammt aber von der Berufsgenossenschaft / Unfallversicherung. Auch Schüler*innnen und Studenten*innen haben Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls einer bezahlten (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung nachgegangen sind.
Krankengeld – bei Freizeitunfällen: Hast Du Dir während der Freizeit den Arm gebrochen, erhälst Du Krankengeld, wenn du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig bist. Das Krankengeld beträgt 70% des (letzten) Bruttoeinkommen und maximal 90% des Nettoeinkommens. Anspruch auf den Bezug von Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen übrigens auch dann, wenn sie ein erkranktes Kind (unter 12 Jahre) betreuen müssen.
Sowohl Verletzten- als auch Krankengeld werden über maximal 78 Wochen für eine Krankheit/Verletzung ausgezahlt. Eine Übersicht welches Geld zu welcher Zeit der Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird, findest Du in dieser Tabelle:
Arbeits- und Wegeunfall (erste 6 Wochen) | Arbeits- und Wegeunfall (7. – 78. Woche) | Freizeitunfall (erste 6 Wochen) | Freizeitunfall (7. – 78. Woche) | |
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Schüler/Student | Normales Gehalt (sofern sie bez. Tätigkeit haben) | Verletztengeld (sofern sie bez. Tätigkeit haben) | Normales Gehalt (sofern sie bez. Tätigkeit haben) | Kein Anspruch auf Krankengeld |
Arbeitnehmer | Normales Gehalt | Verletztengeld | Normales Gehalt | Krankengeld |
Arbeitssuchender | – | – | Normales Arbeitslosengeld | Krankengeld |
Selbständiger | Abh. vom freiwilligen Versicherungsstatus | Abh. vom freiwilligen Versicherungsstatus | Abh. vom freiwilligen Versicherungsstatus | Abh. vom freiwilligen Versicherungsstatus |
Rentner | Normale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche Leistungen | Normale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche Leistungen | Normale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche Leistungen | Normale Rentenansprüche, bei freiwilliger Unfallversicherung zusätzliche Leistungen |